Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit Ihrer Teilnahmeerklärung auf der Grundlage unserer aktuellen Print- und Onlinewerbung einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise, bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss von Ihnen schriftlich zur Teilnahmeerklärung vorgenommen werden. Der Vertrag mit Ihnen kommt durch unsere Annahme zustande. Über die Annahme informieren wir Sie umgehend schriftlich durch Zusendung unserer Bestätigung.

2. Bezahlung

Nach unserer Bestätigung durch Zustellung der Rechnung muss zum zustande kommen eines Vertrages innerhalb von zehn Tagen die jeweils angegebene Anzahlung in Höhe von bis zu 25% des Rechnungsbetrages an uns geleistet werden. Der Restbetrag dieser Rechnung muss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Leistung bezahlt sein.
Bei kurzfristigen Anmeldungen muss in jedem Fall vor Beginn der Leistungsstellung durch Segelpartner Nordsee (Törn, Training, usw.) die vollständige Bezahlung eingegangen sein.

3. Leistungen, Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich im Übrigen aus unseren Leistungsbeschreibungen in unserer aktuellen Print- und Onlinewerbung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Bestätigung durch Zusendung der Rechnung zu Ihrer Leistungsbestellung.
Preise gelten pro Person / Koje in EUR (€), inkl. der gesetzlichen MwSt (zzgl. Bordkasse laut Angabe).

4. Leistungsänderungen

Der jeweils geplante Verlauf einer Leistung laut Beschreibung ist zur Durchführung vom Wetter und sonstigen Einflüssen abhängig und kann vom Schiffsführer geändert werden. Während eines beispielsweise Törns können neue Ideen entstehen und Vorschläge von Crewmitgliedern gemacht werden. Die endgültige Route wird vom Schiffsführer unter Berücksichtigung von Wetter, nautischen und seemännischen Gesichtspunkten sowie des zeitlichen Rahmens festgelegt. Dabei kann es auch zusätzliche Nachtfahrten geben. Das gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfälle oder dergleichen. Änderungen einer vorab beschriebenen Leistung aus vorstehend genannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wird allerdings der Segeltörn durch einen technischen Defekt, Unfall oder dergleichen für mehr als 48 Stunden am Stück unterbrochen, steht Ihnen eine anteilmäßige Erstattung von bis zu 50% Ihrer geleisteten Zahlung zu.
Wenn die Segelyacht zum Beginn einer Leistung aus Gründen technischer Defekte, Unfall oder dergleichen nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht und keine Ersatzyacht gestellt werden kann, können Sie nach einer Wartezeit von 24 Stunden den Vertrag kündigen und erhalten Ihre geleistete Zahlung in voller Höhe von uns zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden nicht anerkannt.
Bei speziellen Überführungstörns, die im Leistungsangebot als solche besonders ausgewiesen sein müssen, ist zu berücksichtigen, dass sich die Zeiten von Beginn und Ende des Segeltörns wegen der wesentlich größeren Distanzen und dabei evtl. auftretenden widrigen Umstände, verändern können, hieraus entstehende Ersatzansprüche werden nicht anerkannt.

5. Rücktritt des Törnteilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Törnbeginn von der Törnteilnahme zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe der Bezeichnung des Törns & Datum erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen, den Rücktritt zwecks Beweisbarkeit schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist das Datum, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingeht.
Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Leistungspreises unter Berücksichtigung der möglicherweise unsererseits ersparten Aufwendungen sowie eines etwaigen anderweitigen Angebots der Leistung. Wir sind im Einzelfall berechtigt, stattdessen bei der Bemessung des Ersatzes nachstehende Pauschalen zu fordern.

Der Ersatz staffelt sich wie folgt je nach Rücktrittszeitpunkt:

  • Ab zwölf Wochen vor Beginn des gebuchten Törns 25% des Preises der Koje.
  • Ab acht Wochen vor Beginn des gebuchten Törns 50% des Preises der Koje.
  • Ab vier Wochen vor Beginn des gebuchten Törns 80% des Preises der Koje.
  • Ab zwei Wochen vor Beginn des gebuchten Törns 100% des Preises der Koje.

Die vorstehenden Pauschalen begründen sich unter anderem dadurch, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Kojen pro Törn (siehe hierzu die jeweilige Beschreibung des Törns) verchartern und durch einen unvorhergesehenen Belegungsausfall unsere Kosten nicht etwa gemindert werden. Sie können nach einer entsprechenden Mitteilung an uns eine Ersatzperson stellen. Wir können jedoch diesem Wechsel widersprechen, falls die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen des gebuchten Törns nicht genügt. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung und, je nach Törn, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Bis zwölf Wochen vor Beginn des Törns berechnen wir bei Rücktritt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 €. Erscheinen Sie nicht rechtzeitig zum Beginn der Leistung oder brechen diese vorzeitig ab, gilt dieses für uns als Vertragsbeendigung Ihrerseits. In diesem Fall behalten wir den vollen Anspruch auf den vereinbarten Leistungspreis.

6. Versicherungen

Für die Yacht besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Jedoch haften Sie uns gegenüber für die durch Sie schuldhaft verursachten Schäden und / oder Verluste bis zu einer Höhe von max. 2.500 € pro Schadensfall. Erfolgte die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang. Für alle Teilnehmer eines Törns besteht eine Insassen-Unfallversicherung unsererseits. Um Ihre persönlichen Risiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Haftpflicht-, Unfall-, Kranken-, Reiserücktritt- und Reisegepäck-Versicherung zur Teilnahme an dem Segeltörn prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen für die Zeitraum der gebuchten Leistung vorzunehmen.

7. Rücktritt des Törnveranstalters

Die Durchführung eines beispielsweise Segeltörns erfordert die Berücksichtigung verschiedener Parameter zur sicheren Bereitstellung Ihrer gebuchten Leistung (Seemännische Sorgfaltspflicht durch gute Seemannschaft). Leistungen von zwei bis sechs Tagen müssen durch den Veranstalter bei entstandener Notwendigkeit bis spätestens sieben Tage vor dem Leistungsbeginn abgesagt werden.
Bei Leistungen einer Dauer von sieben Tagen und länger muss bei entstandener Notwendigkeit durch den Veranstalter mindestens zwanzig Tage vor dem Beginn der Leistung abgesagt werden.

Der Schiffsführer ist berechtigt einzelne Teilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren Nutzung der Leistung auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zu verweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers sowie Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen sein, der Vertrag gilt dann als fristlos gekündigt. Ersatzansprüche und / oder weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Wir behalten den vollen Anspruch auf den vereinbarten Leistungspreis vor.

8. Höhere Gewalt

Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier verlegt wird oder der Segeltörn erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und / oder Zielhäfen ändern, übernehmen wir dafür und die Folgen keine Haftung. Das gleiche gilt für die übrige Gefahr der nicht vorhersehbaren Höheren Gewalt, wie Streik, politische Unruhen usw. oder durch Eingriffe von Hoher Hand (Beschlagnahme usw.).

9. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung einer Leistung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten) und die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen an Bord. Landausflüge gehören nicht zu unserem Haftungsbereich, auch wenn der Schiffsführer daran teilnimmt.
Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen- und / oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haften wir lediglich, wenn die Schäden auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind.
Unsere Haftung aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen vereinbarten Leistungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder allein darauf beruht, dass für den entstehenden Schaden ein von uns beauftragter Leistungsträger verantwortlich ist.
Bei haftungseinschränkenden oder haftungsausschließenden gesetzlichen Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen, können wir uns auf diese gegenüber dem Teilnehmer berufen.

10. Beanstandungen, Verjährung

Bei auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, auftretende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, steht Ihnen kein Recht auf Minderung des Kojenpreises zu. Beanstandungen und Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, soweit sie nicht vom Schiffsführer an Bord zu klären waren und keine Abhilfe möglich war, sind von Ihnen vor Ablauf eines Monats nach Törnende uns gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Missverständnissen, dieses zwecks Beweisbarkeit schriftlich vorzunehmen. Nach dem Ablauf dieser Frist können keine Beanstandungen oder Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

11. Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden für die ordnungsgemäßen Geschäftsabläufe unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen von uns gespeichert, worüber Sie hiermit informiert sind.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

12. Allgemeines

Die Angaben in unserer Print- und Onlinewerbung einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen gelten jeweils nach letztem Stand. Vorangegangene Veröffentlichungen verlieren ihre Gültigkeit. Schreib- und Rechenfehler bzw. Irrtum vorbehalten.
Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Das Schiff führt die deutsche Flagge.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Schiffseigner und Veranstalter des Törns ist Segelpartner Nordsee, Krummenacker 7, D-27572 Bremerhaven, Inhaber: André Freibote, Amtsgericht Bremerhaven.

Stand: 01.01.2024

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Segelpartner Nordsee
André Freibote
Krummenacker 7
27572 Bremerhaven

Telefon: +49 (0)176 / 729 262 80
E-Mail: info@segelpartner-nordsee.de

Liegeplatz / Heimathafen der „Polaris“
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